Rechtsprechung
   VG Augsburg, 24.01.2011 - Au 4 K 09.1790   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,68801
VG Augsburg, 24.01.2011 - Au 4 K 09.1790 (https://dejure.org/2011,68801)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24.01.2011 - Au 4 K 09.1790 (https://dejure.org/2011,68801)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - Au 4 K 09.1790 (https://dejure.org/2011,68801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,68801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erledigung einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis bei Ausscheiden der Geschäftsführerin der Klägerin.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88

    nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger

    Auszug aus VG Augsburg, 24.01.2011 - Au 4 K 09.1790
    An die Stelle des durch den ursprünglichen Klageantrag bestimmten bisherigen Streitgegenstandes tritt der Streit über die Behauptung der Klägerin, ihrem Klagebegehren sei durch ein nachträgliches Ereignis die Grundlage entzogen worden (BVerwG Urt. v. 25.4.1989, NVwZ 1989, 862 m.w.N.).

    Die auf Grund einseitiger Erledigungserklärung zu treffende gerichtliche Entscheidung ist deshalb immer eine solche im Erledigungsfeststellungsrechtsstreit (BVerwG Urt. v. 25.4.1989, NVwZ 1989, 862).

  • VGH Bayern, 03.06.1987 - 4 B 86.00700
    Auszug aus VG Augsburg, 24.01.2011 - Au 4 K 09.1790
    Da die Beklagte der Erledigungserklärung der Klägerin widersprochen hat, war deren einseitig gebliebene Erledigterklärung als Antrag auf gerichtliche Feststellung der Erledigung der Hauptsache zu deuten (vgl. BayVGH Beschl. v. 24.9.1984, BayVBl. 1986, 86 ff.; Urt. v. 3.6.1987, BayVBl. 1988, 48 ff., jeweils m.w.N.).

    Das Gericht soll nunmehr lediglich autoritativ feststellen, dass der Rechtsstreit erloschen ist (BayVGH Urt. v. 3.6.1987, BayVBl. 1988, 48, 49).

  • BVerwG, 23.03.2009 - 8 B 2.09

    Gaststättenerlaubnis; Bordell; Anbahnung; Prostitution; Unsittlichkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 24.01.2011 - Au 4 K 09.1790
    Unter Berücksichtigung der Wertungen des Prostitutionsgesetzes dürfte diese Vorgabe in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GastG nämlich so auszulegen sein, dass die Räumlichkeiten dann diesen Anforderungen gerecht werden, wenn ausgeschlossen ist, dass dritte oder jugendliche Personen ungewollt mit dem sexuellen Geschehen konfrontiert werden (BVerwG Beschl. v. 23.3.2009, NVwZ 2009, 909 f.; BayVGH Urt. v. 9.9.2008, GewArch. 2009, 256 f.; ebenso Lehmann, NVwz 2009, 888, 890; Caspar, NVwZ 2002, 1322, 1327 ff.) Angesichts der Art der Zugangskontrolle und der baulichen Ausgestaltung des Eingangs sowie der Tatsache, dass von außen kein Einblick in die Betriebsräume und das darin stattfindende sexuelle Geschehen möglich sein dürfte, ist wohl nicht von der Möglichkeit einer ungewollten Konfrontation Dritter oder Jugendlicher mit dem sexuellen Geschehen auszugehen.
  • VG Bremen, 19.02.2015 - 5 K 258/13

    Betrieb der Diskothek Stubu nicht durch Betreibergesellschaft mit Geschäftsführer

    Wird die Gaststättenerlaubnis von einer juristischen Person beantragt, kommt es für das Vorliegen der persönlichen Erlaubnisvoraussetzung der Zuverlässigkeit maßgeblich darauf an, ob diese Zuverlässigkeit in der Person des Geschäftsführers vorliegt (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 24.01.2011 - Au 4 K 09.1790, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht